EINLEITUNG
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Thomas Berg Fotografie gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Thomas Berg Fotografie nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Thomas Berg Fotografie hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, in Onlinegalieren oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
1. VERTRAGSPARTNER, ANSCHRIFT
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Thomas Berg Fotografie vertreten durch den Unternehmer Thomas Berg, Auerhahnweg 7, 9020 Klagenfurt
Telefon: +43 676 3927233
Email: office@thomas-berg.at
Web: www.thomas-berg.at
2. VERTRAGSSCHLUSS
Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Thomas Berg Fotografie bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von Thomas Berg Fotografie durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber Thomas Berg Fotografie ohne vorhergehendes Angebot von Thomas Berg Fotografie stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von Thomas Berg Fotografie akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. PREISE, VERSANDKOSTEN
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von 30% des gebuchten Paketes berechnet. Thomas Berg Fotografie bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage und den Betrag per E-Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von Thomas Berg Fotografie und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Spätestens 7 Werktage nach dem Fototermin wird die Restzahlung des Auftragswerts fällig. Alternativ kann dieser Betrag auch am Auftragstag in Bar beglichen werden. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. An-und Abreisen von Thomas Berg Fotografie erfolgen jeweils von Klagenfurt aus. Bei einer Anreise von höchstens 40km pro Strecke werden die Reisekosten von Thomas Berg Fotografie übernommen. Die jeweiligen zusätzlichen Reisekosten werden im Vertrag festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von Thomas Berg Fotografie den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,42 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt der zweiten Mahnung ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Thomas Berg Fotografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verlängerungsstunden können halbstündlich abgerechnet werden.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Thomas Berg Fotografie eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Thomas Berg Fotografie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Thomas Berg Fotografie vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind folgende Teile des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Thomas Berg Fotografie zu zahlen:
– Absage bis 2 Monate vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung verbleibt beim Auftragnehmer, es wird kein weiteres Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.
– Absage weniger als 2 Monate vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung verbleibt beim Auftragnehmer, sowie weitere 30% werden als Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.
– Absage weniger als 2 Wochen vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung verbleibt beim Auftragnehmer, sowie die weitere 50% werden als Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.
Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (schwere Krankheit, Unfall o.ä.) von Seiten der Auftraggeber nicht durchgeführt werden, wird kein Ausfallshonorar berechnet.
4. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von Thomas Berg Fotografie.
5. AUSFÜHRUNG DER VERTRAGSPFLICHTEN
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Thomas Berg Fotografie ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Alle von mir vorausgewählten Bilder der Reportage (ohne Ausschuss) erhalten eine Grundoptimierung (wie Belichtung, Farbanpassung, Beschnitt, Helligkeit). Die von mir ausgewählten Portraits (x Stück je nach Buchungsumfang) erhalten zudem eine individuelle und liebevolle Nachbearbeitung, in der auch eine Beautyretusche über die Grundoptimierung hinaus enthalten ist (Beautyretusche = Hautbild verfeinern, Entfernen von Pickelchen und Kratzern, Falten und Augenringe mildern usw.). Werden vorab nicht explizit Wünsche geäußert obliegt der Umfang meiner Ermessenssache.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Thomas Berg Fotografie ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber gewünscht ist.
Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Auch während der Trauung sowie dem Einzug, dem Anschnitt der Torte und dem Eröffnungstanz wird gebeten, dass nicht von Gästen fotografiert wird, da dies die Arbeit vom Thomas Berg Fotografie beeinflussen und beeinträchtigen kann. Sollte trotz der genannten Einwände von Gästen fotografiert werden, muss damit gerechnet werden, dass einzelne Teile der Hochzeit ggf. nicht von Thomas Berg Fotografie fotografisch festgehalten werden können. Dadurch verliert das Brautpaar jeglichen Anspruch gegen fehlende Bilder rechtlich vorzugehen.
Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind Thomas Berg Fotografie und deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
Thomas Berg Fotografie wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Es werden nur bearbeitete Fotos als JPEG in voller Auflösung übergeben. Unbearbeitete Fotos, sowie RAW-Dateien, werden nicht herausgegeben und verbleiben bei Thomas Berg Fotografie.
Thomas Berg Fotografie verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Thomas Berg Fotografie übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 10 %.
6. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG
Gegen Thomas Berg Fotografie gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Thomas Berg Fotografie verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse etc. Thomas Berg Fotografie zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Thomas Berg Fotografie kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf gleiche Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Thomas Berg Fotografie haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Thomas Berg Fotografie keinen Ersatz.
Thomas Berg Fotografie ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Thomas Berg Fotografie ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
Thomas Berg Fotografie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Thomas Berg Fotografie haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder-und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt Thomas Berg Fotografie keine Haftung.
Die Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann Thomas Berg Fotografie hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Thomas Berg Fotografie zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen. Diese lautet: Thomas Berg Fotografie, Auerhahnweg 7, 9020 Klagenfurt. Thomas Berg Fotografie wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Thomas Berg Fotografie geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Thomas Berg Fotografie beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Thomas Berg Fotografie bestätigt worden sind.
Thomas Berg Fotografie haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. NUTZUNGS-UND URHEBERRECHTE
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Thomas Berg Fotografie. Audio-, Bild-und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei Thomas Berg Fotografie. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Thomas Berg Fotografie an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Thomas Berg Fotografie zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Thomas Berg Fotografie über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der Thomas Berg Fotografie bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Thomas Berg Fotografie.
Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. Thomas Berg Fotografie darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für Thomas Berg Fotografie die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand werden die von vornherein automatisch gewährten 10% der Vertragssumme nicht abgezogen und müssen daher gezahlt werden.
8. DATENSCHUTZ
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Thomas Berg Fotografie bekanntgegeben werden, ist Thomas Berg Fotografie berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der Thomas Berg Fotografie zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Thomas Berg Fotografie verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
9. ANWENDBARES RECHT, SCHRIFTFORM, TEILUNWIRKSAM- KEIT, GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Klagenfurt. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Klagenfurt.